Einschreibungsregeln für das I. Studienjahr Direkt- und Fernstudium des I. und II. Grades an der Technischen Universität in Koszalin Studienjahr 2014-2015

EINSCHREIBUNGSREGELN FÜR DAS I. STUDIENJAHR DIREKT- UND FERNSTUDIUM

DES I. UND II. GRADES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT  STUDIENJAHR 2014/2015

 

  1. Die Studienbewerber für das I.Studienjahr werden aufgenommen:
  • Infolge eines Bewerbungsverfahrens
  • Unter Nichtbeachtung des Bewerbungsverfahrens

Im  Rahmen der 30% des Limits  auf Grund des Senatbeschlusses vom 20.April 2011 betreffend  Preisträger und Finalisten von einigen Schulwettbewerben (Schulolympiaden).

 

  1. Das Verzeichnis der Studiengänge I.Grades:
  2. Innenarchitektur (Raumgestalltung)

- Bauingenieurwesen

- Journalistik und Soziale Kommunikation

- Technisch-Informatische Bildung

- Wirtschaftswissenschaften

- Elektronik und Telekommunikation

- Energiewirtschaft

- Europäistik

- Philologie

- Finanzen und Rechnungswesen

- Geodäsie (Vermessungskunde) und Kartographie

- Raumwirtschaft

- Informatik

- Industrieinvestitionen und Einführungen

- Biotechnologie

- Materialtechnologie

- Umwelttechnologie

- Mechanik und Maschinenbau

- Mechatronik

- Umweltschutz

- Pädagogik

- Agrar- und Forsttechnik (Forstwissenschaft)

- Ernährungs- und Lebensmitteltechnologie (Lebensmittelwissenschaft)

- Transportwesen

- Design

- Management

- Produktionsmanagement und Technologie

 

  1.  

- Bauingenieurwesen

- Journalistik und Soziale Kommunikation

- Technisch-Informatische Bildung

- Wirtschaftswissenschaften

- Elektronik und Telekommunikation

- Energiewirtschaft

- Europäistik

- Philologie

- Finanzen und Rechnungswesen

- Geodäsie (Vermessungskunde) und Kartographie

- Raumwirtschaft

- Informatik

- Industrieinvestitionen und Einführungen

- Biotechnologie

- Materialtechnologie

- Umwelttechnologie

- Mechanik und Maschinenbau

- Mechatronik

- Umweltschutz

- Pädagogik

- Agrar- und Forsttechnik (Forstwissenschaft)

- Ernährungs- und Lebensmitteltechnologie (Lebensmittelwissenschaft)

- Transportwesen

- Management

- Produktionsmanagement und Technologie

 

Die Studienbewerber werden aufgrund  des Numerus Clausus aufgenommen, in dem die Ergebnisse der Abiturprüfung (neues Abitur) und der Reifeprüfung (altes Abitur) berücksichtigt werden. Aufgrund der Gesamtzahl der Punkte, die nach den unten dargestellten Regeln berechnet werden, schafft man eine  Rangliste. Falls  die Bewerber die gleiche Zahl der Punkte erhalten haben,  wird die Punktenzahl der bevorzugten Fächer, die in  Tabelle 1  zusammengestellt werden, entscheidend.

 

Die  vom Berwerber  erhaltenen Punkte  werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse

  •  
  • Die Abiturprüfung (neues Abitur)

 

                          P = 2 ∑PPR + ∑PPP

 

 

  •  

PPR - Prozentpunkte von den bevorzugten Fächern, die auf dem erweiterten Niveuau bestanden wurden

PPP -  Prozentpunkte von den bevorzugten Fächern, die auf dem  Grundniveuau bestanden wurden

  • Die Reifeprüfung (altes Abitur)

 

                          P = 35∑OPP

 

  •  

OPP -  Zensuren der bevorzugten Fächer

 

 

In der Tabelle 1 werden die bevorzugten Abiturprüfungen zusammengestellt.

Tabelle 1

 

 

 

 

 

 

Bevorzugte Fächer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Studienfächer

Polnisch

Fremdsprache

Englisch

Deutsch

Mathematik

Physik und Astronomie

Chemie

Erdkunde

Geschichte

Gemeinschaftskunde

Informatik

Biologie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauingenieurwesen

 

 

 

 

 

 

 

 

Journalistik und Soziale Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

Technisch-Informatische Bildung

 

 

 

 

 

 

 

 Wirtschaftswissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

Elektronik und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

Energiewirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

Europäistik

 

 

 

 

 

 

 

Englische Philologie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Germanische Philologie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzen und Rechnungswesen

 

 

 

 

 

 

 

 Geodäsie und Kartographie

 

 

 

 

 

 

 

 

 Raumwirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

Informatik

 

 

 

 

 

 

 

 

Industrieinvestitionen und Einführungen

 

 

 

 

 

 

 

Biotechnologie

 

 

 

 

 

 

Materialtechnologie

 

 

 

 

 

 

 

 Umwelttechnologie

 

 

 

 

 

 

 

Mechanik und Maschinenbau

 

 

 

 

 

 

 

Mechatronik

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

 Pädagogik

 

 

 

 

 

 

Agrar- und Forsttechnik

 

 

 

 

 

Ernährungs- Und Lebensmitteltechnologie

 

 

 

 

 

Transportwesen

 

 

 

 

 

 

 

Management

 

 

 

 

 

 

 

Produktionsmanagement und Technologie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Tabelle 1 werden die bevorzugten Abiturprüfungen zusammengestellt.

 

 

  1. Die Einschreibung der Studienbewerber, die das Internationale Abitur bestanden haben und  es mit dem IB-Diplom (International Baccalaureat) , ausgestellt von der Baccalaureat Organisation mit dem Sitz in Genf ,bestätigt wurde, erfolgt  so wie bei den Bewerbern, die die polnische Abiturprüfung bestanden haben, unter  folgenden  Bedingungen
  • Prüfungsergebnisse des Internationalen Abiturs werden in Prozentpunkte gemäß Tabelle 2 umgerechnet

Tabelle 2.

Die Note auf dem IB-Diplom (Internationales Abitur)

Ergebnisse der Abiturprüfung (in Prozentpunkten)

7

100

6

90

5

80

4

70

3

50

2

30

1

10

 

  • Die Prüfungen des Internationalen Abiturs  auf dem höheren Niveau entsprechen den polnischen erweiterten Prüfungen, die Prüfungen des Internationalen Abiturs entsprechen den polnischen Abiturprüfungen auf dem Grundniveau.

 

5.Die Studienbewerber, die zweisprachiges (bilinguales)Abitur bestanden haben, erhalten die maximale Punktzahl  wie bei der erweiterten  Fremdspachenprüfung.

6. Einschreibungsregeln für das Direkt- und Fernstudium des I. Grades aufgrund der Einnahmeprüfung  auf folgende Studiengänge:

- Innenarchitektur (Raumgestaltung)

- Design

 

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

  1. Bewerbungsgespräch (Vorstellungsgespräch),bei dem die Eignungsprüfung der Gestaltung  durchgeführt wird. Der Bewerber kann 0-20 Punkte erhalten.
  2. Die Darstellung einer Mappe mit eigenen Werken  aus folgenden Bereichen  handgezeichnete Bilder, Malerei,  Fotografie und Computergrafik. Der Bewerber kann
  3. Punkte erhalten.

Die maximale Punktzahl von der Prüfung, die der Bewerber erhalten kann, beträgt 30 Punkte.

Als positives Ergebnis der Bewerbung   für die Innenarchitektur und Design betrachtet man das Ergebnis von mindestens 16 Punkten.

 

Über die Aufnahme des Studienbewerbers entscheidet die Reihenfolge auf der Bewerberliste, die positive Ergebnisse erhalten haben. Diese Reihenfolge wird nach der Zahl der erhaltenen Punkten berechnet.

 

7.  Einschreibungsregeln für das Direkt- und Fernstudium des II. Grades aufgrund des Wettberwerbs der Hochschulabschlusses des I.Grades  auf folgende Studiengänge:

- Bauingenieurwesen

- Wirtschaftswissenschaften

- Elektronik und Telekommunikation

- Europäistik

- Geodäsie (Vermessungskunde) und Kartographie

- Informatik

- Biotechnologie

- Materialtechnologie

- Umwelttechnologie

- Mechanik und Maschinenbau

- Mechatronik

- Pädagogik

- Agrar- und Forsttechnik (Forstwissenschaft)

 

7a.Allgemeine Bewerbungsbedingungen

 

An das Studium des II.Grades werden die Bewerber aufgrund des Wettbewerbs der Hochschulabschlusses des I.Grades (endgültige Studienergebnisse) aufgenommen. Wenn  es dieselben Ergebnisse bei mehreren Bewerbern gibt, wird eine zusätzliche Einstufung stattfinden, d.h.es wird das arithmetische Mittel von allen Prüfungs- und Testatzensuren, die der Bewerber im Studium des I.Grades erhalten hat, berechnet.

Die Bewerber sind verpflichtet, außer Hochschulabschluss auch die Studiengangläuterung oder das Studienbuch (wenn es keine Studiengangläuterung gibt) dem Bewerbungsausschuss vorzulegen.

Für die Bewerber, die einen anderen Studiengang des I.Grades abgeschlossen haben als den gewählten des II.Grades,  wird die Länge des Studiums aufgrund der Studiendifferenzen festgestellt.

 

7b. Besondere Bedingungen (betreffen nur die unter erwähnten Studiengänge)

 

  • Bauingenieurwesen

Auf das Studium des II.Grades können nur Absolventen des Studiengangs Bauingenieurwesen des I.Grades aufgenommen werden.

Nach dem Gesetz Bauordnungsrecht besitzen  die Absolventen des Studiums II.Grades Bauingenieurwesen eine Ausbildung, die ermöglicht, sich um das Baubefugnis (ohne Eischränkung) zu bewerben.

 

  • Umwelttechnologie

              Auf das Studium des II.Grades können nur Absolventen des Studiengangs Umwelttechnologie     

              des I. Grades aufgenommen werden.

 Nach dem Gesetz Bauordnungsrecht besitzen  die Absolventen des Studiums II.Grades Umwelttechnologie eine Ausbildung, die ermöglicht, sich um das Baubefugnis (ohne Eischränkung) zu bewerben.

 

  • Geodäsie (Vermessungskunde) und Kartographie

Auf das Studium des II.Grades können nur Absolventen des Studiengangs Geodäsie und Kartographie des I. Grades aufgenommen werden.

 

  • Elektronik und Elektrotechnik

Den Vorrang bei der Aufnahme auf das Studium des II.Grades  haben die Absolventen desselben Studiengangs des I.Grades. Es ist auch möglich, dass  die Absolventen die mindestens 7 Semester -Studium mit dem Titel des Ingenieurs abgeschlossen haben, sich um einen Studienplatz auf dem Studium des II.Grades bewerben können. Die Absolventen von anderen Studiengängen des I. Grades sind verpflichtet, die Programmdifferenzen zu gleichen.

 

  • Informatik

Den Vorrang bei der Aufnahme auf das Studium des II.Grades  haben die Absolventen desselben Studiengangs des I.Grades. Es ist auch möglich, dass  die Absolventen die mindestens 7 Semester -Studium mit dem Titel des Ingenieurs  oder 6- Semester Studium des I. Grades mit dem Titel eines Bachelors abgeschlossen haben, sich um den Studienplatz auf dem Studium des II.Grades bewerben können. Die Absolventen von anderen Studiengängen des I. Grades sind verpflichtet, die Programmdifferenzen zu gleichen.

 

  • Technisch-Informatische Bildung

Den Vorrang bei der Aufnahme auf das Studium des II.Grades  haben die Absolventen desselben Studiengangs des I.Grades. Die Absolventen von anderen Studiengängen des I. Grades sind verpflichtet, die Programmdifferenzen zu gleichen.

 

  • Mechanik und Maschinenbau
  • Agrar- und Forsttechnik (Forstwissenschaft)

Auf das Studium des II.Grades können Absolventen der technischen Studiengänge des I. Grades mit einem Titel  Ingeniuers  oder Bachelor  aufgenommen werden.

 

  • Biotechnologie
  • Materialtechnologie
  • Mechatronik

Auf das Studium des II.Grades können Absolventen der technischen Studiengänge des I. Grades mit einem Titel Ingeniuer oder Bachelor aufgenommen werden.

 

  • Pädagogik

Den Vorrang bei der Aufnahme auf das Studium des II.Grades  haben die Absolventen desselben Studiengangs des I.Grades. Für die Bewerber, die einen anderen Studiengang des I. Grades abgeschlossen haben, wird die Länge des Studiums des II. Grades  nach den Programmdifferenzen  festgestellt.

 

  •  

Die besonderen Bedingungen des Studiums des II. Grades werden in entsprechenden  Beschlüssen Fachbereichsrates / Institutrates enthalten.

 

8. Einschreibungsregeln für das Direkt- und Fernstudium des II. Grades aufgrund der Aufnahmeprüfung:

- Design

Die Aufnahme auf das Studium des II. Grades erfolgt aufgrund einer Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmeprüfung können nur Absolventen des Direkt- und Fernstudiums des I. Grades von folgenden Studiengängen ablegen :Innenarchitektur, Design, Zeichenbildung, Grafik, Malerei, Skulptur und Szenographie (Bühnenbild).

Die Aufnahmeprüfung besteht aus zwei Etappen:

Etappe I – die Darstellung des Bewerbers  mit der Vorstellung des Portfolios

Etappe II - Bewerbungsgespräch (Vorstellungsgespräch),bei dem die Eignungsprüfung des Bewerbers durchgeführt wird.

In der ersten Etappe kann der Bewerber 0 – 10 Punkte erhalten. Wenn er mindestens 6 Punkte bekommt, kann er an der zweiten Etappe teilnehmen.

In der zweiten Etappe kann der Bewerber 0 – 10 Punkte erhalten.

Für das positive Ergebnis  von beiden Etappen der Aufnahmeprüfung hält man mindestens 12 Punkte, die der Bewerber bekommen hat.

Die maximale Punktzahl, die der Bewerber erhalten kann beträgt 20 Punkte.

               Die Reihenfolge  der aufgenommenen Bewerber  wird nach der Zahl der erhaltenen Punkten     

               festgelegt.

 

           9. Die Einschreibungsorganisation und –verlauf

 

           Das Einschreibungsverfahren wird durch das Bewerbungsausschuss , das von den Dekanen /          Direktoren des Instituts  ernannt werden, durchgeführt

          Zu den Aufgaben des Bewerbungsausschusses gehören:

  • Die Annahme der Unterlagen der Bewerber
  • Die Benachrichtigung der Bewerber  über Prüfungstermin ( nur Innenarchitektur und Design)
  • Die Durchführung des Bewerbungsverfahrens (auch die Organisierung und Durchführung der Aufnahmeprüfungen Innenarchitektur und Design)
  • Die Aufnahme  innerhalb (im Rahmen)der Begrenzung der Plätze  für die jeweiligen Studiengänge
  • Die Benachrichtigung der Bewerber von den Bewerbungsergebnissen.

 

Zu den Aufgaben des Hochschulbewerbungsausschusses gehören:

  • Die Koordinierung der Arbeit von dem Bewerbungsausschuss
  • Die Einzelbetrachtung einer Berufung gegen die Entscheidung   des Bewerbungsausschusses.

Das Hochschulbewerbungsausschuss ist die wichtigste Instanz für die  Entscheidungen.

 

Der Grund  der Entscheidung vom Fachbereich- und Institutsbewerbungsausschuss ist die Zuwiderhandlung bei den Bewerbungsbedingungen und –verfahren.

 

10. Die Bewerber, die die Einschreibungsbedingungen erfüllt haben, sollen folgende Unterlagen einreichen:

- das Abitur / Reifezeugnis -   Original oder Abschrift

- Hochschulabschluss des I. Grades und Studiengangläuterung oder Studienbuch (bei der Bewerbung auf das Studium des II. Grades)

- Personalbogen ( den Personalbogen soll man nach dem Ausfüllen in dem elektronischen Einschreibungssystem ausdrucken)

- Auszug aus dem Personalausweis oder Kopie (Ablichtung) des Personalausweises, die vom dem Bewerbungsausschuss beglaubigt werden muss

- 4 Bilder 35 x 45 mm

- Erklärung über die Erfüllung der Aufnahme- und Studienbedingungen ohne Gebühren.

 

11. Die Anmeldung des Bewerbers wird nur dann geprüft, wenn er die Bewerbungsgebühr auf das individuelle Konto, das von der e-Bewerbung generiert wird, entrichtet.